Im Hinblick auf die Übernahme von Mandaten bin ich inhaltlich grundsätzlich nicht festgelegt. Näheres sollte vorab in einem unverbindlichen Gespräch telefonisch, direkt in meiner Kanzlei oder per Fax oder E-Mail geklärt werden.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts (Verteidiger) und des Verkehrszivilrechts. Ich trete auch als Nebenklägervertreter auf und übernehme die Vertretung von Opfern im Strafverfahren. Auch Zeugen, die einen Beistand im Strafverfahren wünschen, betreue ich.
Ein spezielles Interessengebiet ist die Verteidigung in Verfahren aus dem Bereich der sog. "Schwarzarbeit" bzw. "illegalen Beschäftigung".
Die Verfolgung und Ahndung erfolgt hauptsächlich
durch die Bundeszollverwaltung - die Hauptzollämter -, soweit es sich
ausschließlich um Ordnungswidrigkeitenverfahren handelt. Die Agenturen für
Arbeit sind ab 2004 zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach § 404 Abs. 2 Nr. 1,
2, 5 bis 16 sowie 19 bis 26 SGB III (§ 404 Abs. 2 Nr. 26 SGB III nur dann, wenn
kein Straftatbestand vorliegt), § 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Altersteilzeitgesetz
und § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bundeskindergeldgesetz. Die Regionaldirektionen
(ehemals Landesarbeitsämter) der Bundesagentur für Arbeit sind weiterhin
zuständig für Schwerbehindertenfälle (§ 156 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 SGB IX) und
Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 bis 8 AÜG.
Handelt es sich zusätzlich um Straftatbestände, wird die Sache von den
zuständigen Staatsanwaltschaften verfolgt.
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